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Zusammenarbeit mit Bundesagentur für Arbeit verstetigt
Schriftliche Vereinbarung zur Fortführung unterzeichnet
Bundesagentur für Arbeit (BA) und Bundesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT (BUAG) haben Anfang März eine schriftliche Vereinbarung zur Fortführung der Zusammenarbeit im Bereich der Berufsorientierung geschlossen.
Zu den wichtigsten Eckpunkten zählen
Die Vereinbarung wurde zunächst für die nächsten drei Jahre geschlossen.
Zu den wichtigsten Eckpunkten zählen
- ein Jahrestreffen zwischen den Vorsitzenden der BUAG und dem ressortverantwortlichen Vorstandsmitglied der BA,
- die Bedarfsorientierte Einbeziehung der Expertise des jeweiligen Partners sowie
- die gemeinsame Bearbeitung identifizierter relevanter Themengebiete, z. B. durch gemeinsame Workshops.
Die Vereinbarung wurde zunächst für die nächsten drei Jahre geschlossen.
Vorangegangen war diesem Schritt eine Intensivierung der Zusammenarbeit auf allen Ebenen: An vielen Orten und in vielen Regionen arbeiten Vertreter der Arbeitsagenturen oder Regionaldirektionen in den regionalen Arbeitskreisen SCHULEWIRTSCHAFT und bei Projekten bereits wirkungsvoll zusammen.
Die Checklisten "Gelungene Berufsorientierung an Schulen der Sekundarstufe I" und "Gelungene Studien- und Berufsorientierung an Schulen mit Sekundarstufe II" sind ein Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen BA und der BUAG. Diese unterstützen Schulen bei der Bewertung von Projekten zur Berufs- und Studienorientierung.
Die BA unterstützte 2009-2010 das Projekt "Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Ostdeutschland", was insbesondere durch die Präsenz der BA-Vorstandsmitglieder auf den Podien zur Auftakt- und zur Abschlussveranstaltung öffentlich sichtbar wurde.






















